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PiR Nr. 1 vom Seite 29

Aufwendungen für verlorene Vorauszahlungen und Baumängelbeseitigung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die U GmbH vereinbart mit Bauunternehmer B1 die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes zu einem leicht unter marktüblichen Bedingungen liegenden, in Raten zu zahlenden Festpreis von 1 Mio €. U zahlt die erste Rate von 20 % nach Fertigstellung der Kellerdecke. Die vor Dacheindeckung fällige zweite Rate von 30 % leistet U vorzeitig. Kurz nach Erhalt dieser Rate meldet B1 Insolvenz an. Bis dahin hat B1 lt. Sachverständigengutachten 30 % des Auftragsvolumens erbracht, so dass U 200 T€ vergeblich geleistet hat.

U beauftragt für 800 T€ einen zweiten Bauunternehmer B2 mit der Weiterführung des Baus. Gegen diesen machte U nach Fertigstellung wegen Mängeln bei der Statik einen Minderungsanspruch von 100 T€ geltend, kann ihn aber wegen Zahlungsunfähigkeit nicht durchsetzen. B3 beseitigt die Mängel für 100 T€.

Insgesamt ergibt sich folgendes Bild:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Soll
Ist
Zahl. an B1
1.000
500
Zahl. an B2
0
800
Zahl. an B3
0
100
Summe
1.000
1.400

II. Fragestellung

Wie hoch sind die nach HGB und IFRS zu aktivierenden Herstellungskosten?

III. Lösungshinweise

1. Handelsbilanz

Nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB gehören zu den Herstellungskosten die Einzelkosten (für Material und Fertigung...

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