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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 U 36/12

Leitsatz

Leitsatz:

Die strafrechtlich nicht sanktionierte Sterbehilfe (vgl. ) in Form des mit dem tatsächlich oder mutmaßlichen Willen eines Schwerstverletzten erfolgten Behandlungsabbruches stellt keinen Leistungsausschlussgrund im Sinne von § 101 Abs 1 SGB 7 dar.

Fundstelle(n):
OAAAE-52974

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