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BFH  - VI R 84/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Ist eine Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeschlossen, wenn sich der zuständige Sachbearbeiter nicht mehr erinnern kann, ob er Tatsachen, die sich aus den Steuerakten eines anderen Steuerpflichtigen ergeben, die aber gleichwohl für die Besteuerung des von dem Änderungsbescheid betroffenen Steuerpflichtigen von Bedeutung sind, bei der Bearbeitung des streitgegenständlichen Veranlagungsvorgangs noch wusste?

Amtsträger; Andere Person; Beweislast; Ermittlungspflicht; Neue Tatsache; Zurechnung

Fundstelle(n):
GAAAE-55761

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