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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 205

Der Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit

Jörg Steinheimer und Saskia Krusche

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-56292 In seiner Entscheidung „Brandes gegen das Land Niedersachsen“ vom - Rs.C-415/12 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine „Tirol-Entscheidung“ vom - Rs.C-486/08 NWB PAAAD-45036 bestätigt, wonach einmal in Vollzeit entstandener Urlaub aufgrund des Wechsels von Vollzeit in Teilzeit nicht geschmälert werden kann.

Ausführlicher Beitrag s..

Kurzsachverhalt

[i]Anteilige Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Wechsel von Voll- in TeilzeitEine Elternzeitrückkehrerin wechselte in Teilzeit und sie brachte aus ihrer früheren Vollzeitbeschäftigung einen Resturlaubsanspruch von 29 Tagen mit. Das Land Niedersachsen glich gemäß der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts () den Urlaubsanspruch pro rata an die reduzierte Arbeitszeit an. Das von der Klägerin angerufene Arbeitsgericht legte dem EuGH vor.

Die Entscheidung des EuGH

[i]Urlaubsanspruch ist in voller Höhe aufrechtzuerhaltenDer EuGH verwies auf die Bedeutung des Urlaubsanspruchs als Grundstein des unionsrechtlichen Sozialrechts. Die einmal erworbene Ruhezeit verliere ihre Bedeutung nicht dadurch, dass sie nicht im Bezugszeitraum im Rahmen des Vollzeitarbeitsverhältnisses, sondern später während des Teilzeitarbeitsverhältnisses genommen wird. Im Ergebnis ist der Urlaubsanspruch in...