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KSR Nr. 3 vom Seite 2

Aufwendungen für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer teilweise absetzbar?

Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH

Alois Th. Nacke

Der IX. Senat des BFH hat den Großen Senat in einer Rechtsfrage angerufen, die für die Beraterpraxis wegen der Breitenwirkung nicht unbedeutend ist. Nach bisheriger Rechtsprechung waren Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für berufliche/betriebliche Zwecke genutzt wurde. Nach der Entscheidung des Großen Senats zu gemischten Aufwendungen bei Reisekosten (privat und betrieblich bzw. beruflich veranlasste Aufwendungen) stellt sich die Frage, ob nicht auch bei einer gemischten Nutzung eines Arbeitszimmers eine Aufteilung in abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen möglich ist. Der IX. Senat bejaht eine mögliche Aufteilung, während andere Senate diese Auffassung jedoch nicht teilen. Letztlich wird dies der Große Senat entscheiden müssen.

Arbeitszimmer für Verwaltung der Vermietungsobjekte

Beim IX. Senat des BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem es um folgenden Sachverhalt geht: Der Kläger ist u. a. Eigentümer zweier vermieteter Mehrfamilienhäuser. Er erklärte für das Streitjahr 2006 Mieteinnahmen aus der Vermietung der Objekte und sonstiger Flächen in Höhe von insgesamt 94.047 €. Werbungsk...