Arbeitshilfe Februar 2016

Berücksichtigung einer geänderten Zuordnung des Freibetrages nach § 16 Abs. 4 EStG im Rahmen einer Fehlerkompensation

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Geänderte Zuordnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG im Rahmen einer Fehlerkompensation: Kann die Klägerin, die im Streitjahr mehrere Veräußerungsgewinne erzielt hat, den Antrag auf Gewährung des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG nach bereits ausgeübtem Wahlrecht und Bestandskraft dieses Bescheides noch ändern? - Handelt es sich bei der nachträglichen Ausübung eines Wahlrechts um einen nach § 177 Abs. 1 AO berichtigungsfähigen materiellen Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAE-56848