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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 103

Haftung des Wirtschaftsprüfers als Treuhandkommanditist

Weitere Neuigkeiten aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Wirtschaftsprüfer-Haftung

RA/WP/StB/FAStR Alexander Kirchner und RA Katharina Schockenhoff

Der BGH hat mit mehreren neueren Entscheidungen zur Haftung des Wirtschaftsprüfers Stellung genommen. Mit dem hier zu besprechenden Urteil hat er sich mit der Stellung des Wirtschaftsprüfers als Treuhandkommanditist und insbesondere mit dessen Pflichtenkatalog beschäftigt. Die nähere Betrachtung des Urteils und seiner Auswirkungen zeigt, dass sich die Haftungsgefahr für den Wirtschaftsprüfer weiter verschärft und insbesondere der Versicherungsschutz stets im Blickfeld bleiben sollte.

Kernaussagen
  • Als Treuhandkommanditist haftet der Wirtschaftsprüfer wie ein Gründungsgesellschafter.

  • Der Wirtschaftsprüfer muss darauf achten, dass den beitretenden Gesellschaftern alle wesentlichen Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Anlageentscheidung wichtig sein können.

  • Vorsicht ist für den Wirtschaftsprüfer beim Versicherungsschutz geboten: Ist eine gesellschaftsrechtliche Haftung mitversichert?

I. zum Treuhandkommanditisten

[i]Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013, S. 232 ff. NWB OAAAE-33300 Sietzy, Mangelhafte Mittelverwendungskontrolle bei Fondsgesellschaften, NWB 2012 S. 131 NWB XAAAD-99057 Kirchner/Schockenhoff, Haftung des Wirtschaftsprüfers als Mittelverwendungskontrolleur, WP Praxis 2014 S. 78 NWB SAAAE-55167Dem lag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger verlangte mit seine...