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FG München Beschluss v. - 7 V 181/14

Gesetze: EStG 2007 § 50a Abs. 4 Nr. 3, EStG 2007 § 50a Abs. 5, EStG 2007 § 49 Abs. 1 Nr. 6, EStG 2007 § 21, EStG 2009 § 50a Abs. 1 Nr. 3, EStG 2009 § 50a Abs. 5, EStG 2009 § 49 Abs. 1 Nr. 2f, EStDV § 73g, AO § 204 ff.

Steuerabzugspflicht nach § 50a EStG bei Lizenzzahlungen an ausländische Verlage

beschränkte Steuerpflicht durch Überlassung von Urheberrechten an Inländer

Haftungsbescheid an inländischen Lizenznehmer

Leitsatz

1. Zahlt ein Steuerpflichtiger mit inländischer Betriebsstätte an ausländische Verlage Lizenzgebühren für das zeitlich beschränkte Recht zum Nachdruck von Druckwerken, so erzielen die ausländischen Verlage beschränkt steuerpflichtige Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen.

2. Bei Unterlassung des Steuerabzugs ist das FA berechtigt, den inländischen Lizenznehmer als Haftenden in Anspruch zu nehmen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAE-62337

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