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StuB Nr. 9 vom Seite 334

Vorbelastungshaftung der GmbH-Gesellschafter bei wirtschaftlicher Neugründung in der Liquidationsphase

Anmerkungen zum

ORR Thomas C. Wolf

Die wirtschaftliche Neugründung einer GmbH ist mit Risiken verbunden. Unterbleibt nämlich die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer bestehenden Unterbilanz persönlich . Nach dem vorliegenden finden diese Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung auch in der Liquidation grundsätzlich Anwendung.

Kernaussagen
  • Nach dem finden die Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung auch in der Liquidation grundsätzlich Anwendung. Die Abgrenzungsgrundsätze zwischen der wirtschaftlichen Neugründung einerseits und der Umorganisation oder Sanierung andererseits bedürfen im Liquidationsstadium der Anpassung.

  • Allein die Zweckänderung von der ehemals Liquidationsgesellschaft hin zur werbenden Gesellschaft mit dem Ziel der Fortführung begründet noch keine wirtschaftliche Neugründung. Die „andauernde aktive unternehmerische Tätigkeit“ ist hier nicht mit dem dem Unternehmensgegen...