Arbeitshilfe September 2015

Zeitpunkt der Schenkung

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Zeitpunkt der Schenkung - wer ist Schenker:

Liegt eine freigebige Zuwendung vor, wenn ein formunwirksamer Schenkungsvertrag durch Abgabe eines Überweisungsträgers an die Bank und Gutschrift auf dem Konto des Beschenkten i.S. § 518 Abs. 2 BGB geheilt wird, die Gutschrift auf dem Konto des Beschenkten aber erst nach dem Tode des Schenkers eintritt und der Gesamtrechtsnachfolger die Schenkung zu keinem Zeitpunkt widerruft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAE-64089