Arbeitshilfe September 2014

Keine Haftung des Geschäftsführers für rückständige Umsatzsteuern trotz nicht fristgerechter Einreichung der Umsatzsteuererklärung, wenn die Reihenfolge der Tilgung nicht den Vorgaben des § 225 AO entspricht

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Sind bei Vorliegen des objektiven und subjektiven Tatbestands der §§ 69, 34 AO hypothetische Kausalverläufe bei der Haftungsprüfung zu berücksichtigen?

(Hier: Wäre die Umsatzsteuererklärung 2003 fristgerecht abgegeben worden, wäre einem Verrechnungsantrag voraussichtlich entsprochen worden).

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB XAAAE-64126