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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 21 | Verfahrensrecht: Berichtigung bei Eintrag in falscher Zeile des Steuerformulars

In einem Revisionsverfahren muss der BFH klären, ob ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid geändert werden darf, wenn ein Rechtsanwalt Beiträge zum Versorgungswerk versehentlich in seiner Erklärung in einer falschen Zeile eingetragen und das Finanzamt diesen Fehler übernommen hat. Das FG Münster hat in erster Instanz eine Korrektur wegen einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO abgelehnt.

Zur Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO ist ein Verfahren beim X. Senat des Bundesfinanzhofs neu anhängig.

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Eintragungen im Steuerformular in der falschen Zeile vorgenommen werden. Gerade bei den Vorsorgeaufwendungen kann das fatale Auswirkungen haben. So erging es auch einem Rechtsanwalt aus Westfalen. Er hatte Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte gezahlt. Also an eine Versorgungseinrichtung, die Leistungen erbringt, die der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind. Fälschlicherweise trug er seine Beiträge aber in der Zeile ein für Rentenversicherungsbeiträge ohne Kapitalwahlrecht. Das Finanzamt übernahm das so. Nach der formellen Bestandskraft des Steuerbesch...