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KSR Nr. 8 vom Seite 4

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

BFH ändert seine Rechtsprechung zum Werbungskostencharakter von Vorfälligkeitsentschädigungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Frank Schindler

Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei der vorzeitigen Ablösung von Grundstückskrediten im Zuge des Verkaufs der Immobilie anfallen, konnten nach der bisherigen Rechtsprechung des IX. BFH-Senats Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen. Dies war dann der Fall, wenn das ursprüngliche Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines vermieteten Grundstücks verwendet und der nach Tilgung des Restdarlehens verbleibende Veräußerungserlös zum Erwerb eines neuen Mietobjekts benutzt wurde (Surrogationsgedanke). Dann gehörte die Vorfälligkeitsentschädigung – soweit sie quotal auf den zum Neuerwerb verwendeten Kaufpreisanteil entfiel – zu den Finanzierungskosten des neuen Objekts. Daran hält der Senat nicht mehr fest und ordnet die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig dem Veräußerungsvorgang zu.

Ausgangsfall

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens erwarb 1999 eine Immobilie, die sie vermietete und im Streitjahr 2010 veräußerte. Sie verpflichtete sich im Grundstückskaufvertrag zur lastenfreien Übertragung und löste die Restschuld aus zwei Darlehen ab, die sie zur Finanzierung der Anschaffungskosten für das Mietobjekt aufgenom...