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StuB Nr. 16 vom Seite 607

Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen

Entwurf eines IDW Standards (IDW ES 11)

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist neben der Kostendeckung (§ 26 Abs. 1 InsO) das Vorliegen mindestens eines nach der Rechtsform des Schuldners maßgeblichen Insolvenzgrundes erforderlich. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO). Das IDW hat den Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW ES 11) veröffentlicht, der am als Entwurf vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) verabschiedet und durch den Hauptfachausschuss (HFA) am billigend zur Kenntnis genommen worden ist. Der nachfolgende Beitrag stellt den Entwurf vor und gibt – soweit erforderlich – kritische Anmerkungen.

Kußmaul/Palm, infoCenter, Überschuldungsbilanz NWB OAAAE-60578

Kernfragen
  • Ist der Insolvenzgrund der Überschuldung noch zeitgemäß?

  • Welche Fallstricke bringt das Vorhandensein stiller Reserven mit sich?

  • Was ist für die Zukunft zur Haftungsvermeidung zu empfehlen?

I. Einführung

[i]Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 10. Aufl., Herne 2014 NWB UAAAE-48611 Schmittmann, „Si tacuisses, philosophus manisses“ oder: Der Steuerberater einer insolvenzantragspflichtigen Gesellschaft zwischen Skylla und Charybdis, StuB 2014 S. 536 NWB PAAAE-69470 Nickert/Kühne, Arbeitshilfe, Belehrung des Mandanten in der Krise NWB TAAAE-63459Die Feststellung von Insolvenzeröffnungsgründen hat in der Praxis erhebliche Bedeutung. Dies gilt nicht nur für die Frage der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern auch für...