Arbeitshilfe Dezember 2014

Einspruch, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Zulässigkeit

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Ist ein Einspruch, der nach Ablauf der (einmonatigen) Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegt wurde, zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB OAAAE-73642