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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 93/11 EFG 2014 S. 2014 Nr. 23

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 44 Abs. 1, AO § 118, AO § 157, EStG § 36 Abs. 2, FGO § 135, FGO § 138

Vorauszahlungen zur Einkommensteuer durch einen Ehepartner nach Scheidung der Ehe

Leitsatz

Ist die Ehe zum Zeitpunkt der Festsetzung von Vorauszahlungen zur ESt schon geschieden, werden die Vorauszahlungsbescheide aber bestandskräftig und leistet einer der früheren Ehegatten, ohne dass im Zeitpunkt der Zahlung gegenüber dem FA der Wille erkennbar hervortritt, nur auf eigene Rechnung zahlen zu wollen, hat das FA darüber hinaus keine Kenntnis von der Scheidung, ist davon auszugehen, dass der Ehepartner auf Rechnung beider Eheleute als Gesamtschuldner leisten wollte.

Bei einer Teilerledigung der Hauptsache ist eine einheitliche, aber gemischt-rechtliche Kostenentscheidung zu treffen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 7 Nr. 14
DStRE 2015 S. 730 Nr. 12
DStZ 2014 S. 825 Nr. 23
EFG 2014 S. 2014 Nr. 23
QAAAE-77603

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