Arbeitshilfe September 2016

Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen Hinterziehung von Schenkungsteuer

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Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen Hinterziehung von Schenkungsteuer:

Wem obliegt die Feststellungslast bei einer von der formalen Rechtsinhaberschaft abweichenden tatsächlichen Handhabung zwischen nahe stehenden Personen vor dem Hintergrund der Entscheidung II R 33/10?

Kann im vorliegenden Fall ein Treuhandverhältnis verneint werden und von einer Schenkung ausgegangen werden oder sind die formalistischen Anforderungen für den Nachweis der zivilrechtlichen Treuhand-Absprache ausreichend erfüllt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAE-78105