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BFH  - VII R 1/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 254, AO § 257 Abs 1 Nr 4, AO § 232

Rechtsfrage

Vollstreckung aufgrund eines Beitreibungsersuchens der Tschechischen Republik.

Darf die Finanzbehörde nach Vorlage eines Original-Vollstreckungstitels die Vollstreckung fortsetzen, oder muss sie eine neue Vollstreckungsankündigung erlassen?

Ist die Vollstreckung unzulässig, weil eine Geldstrafe beigetrieben werden soll?

Wurde der (tschechische) Leistungsbescheid ordnungsgemäß (§ 122 AO) bekannt gegeben (es lag keine deutsche Übersetzung bei)?

Ist die Forderung wegen Verjährung erloschen?

Bekanntgabe; Leistungsgebot; Verjährung; Vollstreckung

Fundstelle(n):
ZAAAE-79917

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