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NWB Nr. 50 vom Seite 3825

Regressansprüche des Sozialleistungsträgers

Haftungsrisiken bei Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Klaus Mleczko

Immer mehr Menschen sind auf Sozialleistungen angewiesen, da ihr Einkommen nicht ausreichend ist, um ihren notwendigen Bedarf in der konkreten Lebenssituation zu decken. Betroffen sind Erwerbstätige, Erwerbsunfähige, alte und pflegebedürftige Menschen. Mit zunehmendem Alter und Näherrücken der nicht abgedeckten Risiken wächst die Sorge um das bislang erwirtschaftete Vermögen. Dabei sind Eltern bemüht, insbesondere ihr Eigenheim ihren Kindern zu erhalten. In der Praxis übertragen immer mehr ältere Menschen daher ihr Grundvermögen bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Kinder. Erbringt der Sozialleistungsträger nunmehr die notwendigen Geldleistungen, ist dieser bemüht, die Kinder aufgrund des übertragenen Vermögens zur Deckung der angefallenen Kosten heranzuziehen. Der Beitrag zeigt auf, welche Ansprüche durch den Sozialhilfeträger geltend gemacht werden können und durch welche Gestaltungsmöglichkeiten Vorsorge getroffen werden kann.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Anspruchsgrundlagen für den Rückgriff des Sozialleistungsträgers

[i]Grundsicherung oder Sozialhilfe zur Sicherung des LebensunterhaltsHilfebedürftige, die nicht in der Lage sin...