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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 1520/11 EFG 2015 S. 310 Nr. 4

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 1 S. 2, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 4, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, BGB § 2317 Abs. 1

Erbschaftsteuer

Höhe der Nachlassverbindlichkeit bei einem Verzicht des Pflichtteilsberechtigten gegen Abfindungszahlung

Leitsatz

Bei einem Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteils gegen Abfindungsleistung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG kann der Erbe von seinem Erwerb nur den tatsächlich geleisteten Abfindungsbetrag als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 310 Nr. 4
ErbBstg 2015 S. 146 Nr. 7
ErbStB 2015 S. 64 Nr. 3
PStR 2015 S. 187 Nr. 8
UVR 2015 S. 172 Nr. 6
WAAAE-82237

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