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PiR Nr. 3 vom Seite 69

Bedeutung der CE-Kennzeichnung für die Aktivierung von Entwicklungskosten

Herstellung medizintechnischer Produkte

Dr. Jürgen Schneider

Um medizinische Produkte in Verkehr bringen zu können, müssen sich deren Hersteller einem gesetzlich vorgeschriebenen, sich wiederholenden Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren unterziehen (§ 6 Abs. 2 MPG). Ausfluss oder Ergebnis erfolgreich durchgeführter Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren ist die Berechtigung des Herstellers, sein medizinisches Produkt mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Daher stellt sich die Frage, inwieweit das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren einen Einfluss auf die Aktivierung von Entwicklungskosten hat. Dies soll mit dem vorliegenden Beitrag beleuchtet werden.

Antonakopoulos/Klar, Bilanzierungspraxis selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach HGB und IFRS, PiR 12/2014 S. 370 NWB NAAAE-80701

Kernaussagen
  • Die CE-Kennzeichnung ist einerseits ein Zeichen der technischen Fertigstellung und andererseits Voraussetzung für das Inverkehrbringen des medizinischen Produkts und damit der Startschuss für das Erzielen von Umsatzerlösen.

  • Im idealtypischen Fall eines eingeführten Herstellers medizinischer Produkte besteht bis zum Abschluss der Phase II...

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PiR - Internationale Rechnungslegung