Arbeitshilfe März 2016

Doppelte Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen als leichtfertige Steuerverkürzung?

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Kann der Einkommensteuerbescheid 2006 aufgrund einer auf fünf Jahre verlängerten Festsetzungsfrist wegen leichtfertiger Steuerverkürzung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO i.V.m. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO geändert werden, wenn der Kläger bei der Durchsicht der von seinem Steuerberater erstellten Einkommensteuererklärung 2006 nicht erkannt hat, dass die Rentenversicherungsbeiträge zum Ärzteversorgungswerk in den Zeilen 61 bis 65 des Mantelbogens doppelt steuerlich geltend gemacht wurden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-86789