Arbeitshilfe Oktober 2015

Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und Stillhaltergeschäfte i.S. von § 22 EStG wurden zusammengefasst erklärt – Berichtigung nach § 129 AO?

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Liegen die Voraussetzungen der Berichtigungsnorm § 129 AO vor, wenn private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und Stillhaltergeschäfte i.S. von § 22 EStG entgegen den Ausführungen des ESt-Vordrucks "Anlage SO" zusammengefasst nur als private Veräußerungsgeschäfte erklärt wurden? - Welche Bedeutung erlangen dabei die der ESt-Erklärung beigefügten Aufstellungen des Stpfl./bzw. der Bank?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-86834