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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 6300/10 EFG 2015 S. 1267 Nr. 15

Gesetze: EStG § 15a Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 33 S. 3

Versteigerung einer Immobilie als wertbegründendes Ereignis

keine Auflösung der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten eines Immobilienfonds auf den der Zwangsversteigerung der einzigen Fondsimmobilie vorangegangenen Bilanzstichtag

Leitsatz

1. Die Zwangsversteigerung einer Immobilie stellt ein wertbegründendes Ereignis dar. Denn erst mit dem erfolgreichen Zuschlag hat sich der tatsächliche Wert des Grundstücks realisiert.

2. Die negativen Kapitalkonten der Kommanditisten eines Immobilienfonds sind noch nicht mit der Folge der Zurechnung von Aufgabegewinnen aufzulösen, wenn sich erst aufgrund der Zwangsversteigerung der einzigen Fondsimmobilie nach dem Bilanzstichtag herausstellt, dass ein Ausgleich der negativen Kapitalkonten nicht mehr erfolgen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 43
DStRE 2015 S. 1486 Nr. 24
EFG 2015 S. 1267 Nr. 15
EStB 2015 S. 423 Nr. 11
UAAAE-87861

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