Arbeitshilfe Mai 2016

Erlass von Säumniszuschlägen kann im Rahmen einer Verböserung im Einspruchsverfahren rückgängig gemacht werden?

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Kann ein ausgesprochener Teil-Erlass von Säumniszuschlägen im Rahmen einer Verböserung im Einspruchsverfahren (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO) rückgängig gemacht werden oder kann dieser nur unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO zurückgenommen bzw. widerrufen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-92696