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BFH  - VII R 50/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, AO § 37 Abs 2 S 1, AO § 48 Abs 1, EStG § 36 Abs 2 Nr 1, UStG § 18 Abs 4, AO § 218 Abs 2

Rechtsfrage

Steht dem Kläger, der einen Sauna- und Erotik-Club betreibt, in dem weibliche Prostituierte auf Honorarbasis selbständig arbeiten, und der im Rahmen des so genannten "Düsseldorfer Verfahrens" Beträge als Einkommensteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungen der Prostituierten als Dritter nach § 48 Abs. 1 AO an das FA angemeldet und abgeführt hat, ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 AO einer ohne rechtlichen Grund gezahlten Steuer zu?

Abrechnungsbescheid; Bordell; Dritter; Erstattungsanspruch; Prostituierte; Vorauszahlung

Fundstelle(n):
RAAAE-96088

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