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NWB Nr. 33 vom Seite 2438

Abrechnung der Betriebskosten bei der Wohnungsvermietung

Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung durch das EuGH-Urteil vom 16. 4. 2015 - Rs. C-42/14?

Fritz Schmidt

[i]EuGH, Urteil vom 16. 4. 2015 - Rs. C-42/14 NWB DAAAE-90887 Nach der EuGH-Entscheidung vom - Rs. C-42/14 NWB DAAAE-90887 kann die Lieferung von Wasser, Elektrizität und Wärme sowie die Abfallentsorgung, soweit diese Leistungen die Vermietung begleiten, mehrere unterschiedliche und unabhängige Leistungen darstellen, die umsatzsteuerlich getrennt zu beurteilen sind. Es obliegt den nationalen Gerichten, die notwendigen Bewertungen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Vermietung und der sie begleitenden Leistungen vorzunehmen. [i]Greif, NWB 31/2015 S. 2274Anhand des rechtlichen Rahmens, in dem sich in Deutschland die Betriebskostenabrechnung vollzieht, soll im Folgenden untersucht werden, ob sich aus dem EuGH-Urteil eine Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung der abgerechneten Betriebskosten ergeben kann.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Urteilssachverhalt

Ein polnisches Vermietungsunternehmen rechnete mit den Mietern Kosten für Versorgungsleistungen (Elektrizität, Wärme, Wasser, Abfallentsorgung), die es im eigenen Namen selbst von Dritten bezogen hatte, mit dem für diese Leistungen geltenden Steuersatz ab. Der ...