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RENO Nr. 8 vom Seite 7

Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 1

Geprüfte Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

In dieser neuen Beitragsserie möchten wir Ihnen das Klageverfahren von der Vorbereitung über den Ablauf bis zum Abschluss des Verfahrens erläutern. Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit den Grundlagen, einem möglichen Schlichtungsverfahren, den Klagearten und dem Aufbau der Klageschrift.

Definition

Das Zivilverfahren kann man als staatliches Verfahren zur Durchsetzung, Feststellung oder Gestaltung der privatrechtlichen Ansprüche eines Einzelnen definieren. Jeder Bürger kann die Hilfe der Gerichte in Anspruch nehmen, indem er eine Klage einreicht.

Die Klage hat das Ziel, dem Bürger gerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren. Die beteiligten Parteien in einem Zivilprozess heißen Kläger und Beklagter.

Gliederung des Zivilprozesses

Ein Zivilprozess gliedert sich in zwei Teile:

  • Im Erkenntnisverfahren prüft der Richter den mit der Klage geltend gemachten Anspruch und entscheidet darüber. Ziel des Erkenntnisverfahrens ist es, einen Titel zu erlangen.

  • Wird das Urteil nicht freiwillig erfüllt, kann der Gläubiger im Zwangsvollstreckungsverfahren die in diesem Titel festgestellten Ansprüche zwangsweise mit Hilfe von staatlichen Vollstreckungsorganen du...

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