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RENO Nr. 8 vom Seite 22

Do you speak D-English?

Dipl.-Rpfl. Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.); Alsdorf

„What can I do for you?“ – so oder so ähnlich ertappt sich fast jeder am Telefon, wenn er damit konfrontiert wird, plötzlich im normalen Kanzleiablauf Englisch sprechen zu müssen. Nicht nur die zum in Kraft getretene Änderung der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwalts-/Notar- und Patentanwaltsfachangestellte fordert die „fachbezogene Anwendung der englischen Sprache“. In dieser Beitragsreihe werden der entsprechende Wortschatz und – anhand zahlreicher Beispielsätze – die Basics vermittelt.

Allgemeines

Die Kompetenz, mit Mandanten, Rechtsanwälten und Beteiligten sowohl am Telefon als auch im direkten Kontakt oder schriftlich professionell kommunizieren zu können, gibt ein gutes Gefühl der Sicherheit.

Dieser Beitrag gibt – aufbauend auf dem ersten Teil (siehe ) – eine praktische Unterstützung insbesondere für persönliche Gespräche, Meetings und Konferenzen, beginnend mit dem Fachvokabular:


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