Arbeitshilfe August 2017

Besteuerung der Abfindung durch einen Dritten für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch: keine Anrechnung von Vorschenkungen des künftigen Erblassers - Anzuwendender Freibetrag in Abhängigkeit von der anzuwendenden Steuerklasse

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Besteuerung der Abfindung durch einen Dritten für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch:

1. Richtet sich im Fall des vertraglich vereinbarten Verzichts eines Kindes auf die Geltendmachung seines künftigen Pflichtteilsanspruchs im Verhältnis zur Mutter gegen Ausgleichszahlungen der übrigen Geschwister die Steuerklasse hinsichtlich der Zuwendungen der Geschwister nach dem Verhältnis des Zuwendungsempfängers (Verzichtender) zum Zahlenden, oder zum künftigen Erblasser?

2. Sind Vorschenkungen des künftigen Erblassers anzurechnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAF-04048