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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 11 vom Seite 3

Zugang einer Arbeitgeberkündigung auch ohne Kenntnisnahme des Kündigungsschreibens durch den Arbeitnehmer

Christian Schmitte

Das Bundesarbeitsgericht hat sich im , mit der Fragestellung auseinandergesetzt, wann eine Kündigung einem Arbeitnehmer zugeht, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer konkrete Kenntnis von dem Inhalt des Kündigungsschreibens erlangt hat.

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber eine Mitarbeiterin, die als Altenpflegerin angestellt war, zu einer Besprechung in sein Büro gebeten. Dort teilte er der Mitarbeiterin mit, dass er das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden wolle und legte der Arbeitnehmerin ein Kündigungsschreiben auf den Tisch. Die Arbeitnehmerin berührte das Schreiben nicht und ließ es beim Verlassen des Besprechungsraums auf dem Tisch liegen.

Am darauf folgenden Tag entsandte der Arbeitgeber zwei Boten, um das Kündigungsschreiben in den Wohnungsbriefkasten der Arbeitnehmerin einzuwerfen. Im Hausflur trafen die Boten auf die Arbeitnehmerin.

Die Arbeitnehmerin klagte gegen die Kündigung. In diesem Kündigungsschutzverfahren stritten die Parteien darüber, an welchem Tag die Kündigung rechtlich zugegangen war. Die Arbeitnehmerin vertrat dabei die Auffassung, dass ihr das Kündigungsschreiben,...