Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

7. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-59377-2

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Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 322a Ergänzende Vorgaben zum Inhalt des Bestätigungsvermerks zum Abschluss bestimmter Unternehmen

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Oktober 2015)

1Anders als für die Berichterstattung (→ § 321 Rz. 1) soll nach dem Vorschlag des AReG-RefE der Bestätigungsvermerk für die „PIEs“ und die übrigen Unternehmen einheitlich erfolgen. Deshalb schlägt der RefE in einem neuen Paragrafen 322a vor, den weiteren Inhalt des Bestäti­gungsvermerks nach Art. 10 der EU-VO auch ohne europarechtlichen Zwang zu übernehmen. Das geschieht „spiegelbildlich“, indem für „Nicht-PIEs“ die „fehlenden“ Teile des Bestätigungsvermerks nach § 322 HGB durch Wiedergabe des Art. 10 der EU-VO gesetzlich verankert werden sollen, womit diese Teile für alle Abschlussprüfungen verbindlich würden.

Im Einzelnen geht es um folgende Angaben:

Für „PIEs“ (→ § 317 Rz. 5) sind nach Art. 10 der „EU-VO“ weitere über die Vorgaben des Art. 28 der „EU-RL“ (→ § 317 Rz. 5) hinaus Pflichtangaben für den Bestätigungsvermerk vorgesehen:

  • Angabe des den Prüfer bestellenden Organs;

  • Datum der Bestellung und der Mandatsdauer;

  • Beurteilung der bedeutsamsten Risiken;

  • Darlegung der Eignung der Prüfungstätigkeit zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten;

  • Bestätigung eines Einklangs des Prüfungsurteils mit dem Prüfungsbericht;

  • Unabhängigkeitserklärung;

  • Erklärung z...

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