Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
2. Aufl. 2016
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8. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
8.1 Geschenke gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG
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Steuerberater- kammern | Anzahl
ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare
Punktzahl |
Verbund | 7 | 57,14 % | 2,0 |
NRW | 17 | 5,88 % | 6,5 |
Besonderheiten: In den ersten vier Verbundklausuren fester Bestandteil. Ab der Sommerprüfung 2014 bis einschließlich der Sommerprüfung 2015 nicht mehr Aufgabenstellung; daher Prüfungswahrscheinlichkeit „nur“ noch bei 57,14 % (4 von 7).
In NRW ein absoluter Exot (1 von 17). Eine erhöhte Prüfungswahrscheinlichkeit in NRW bzgl. der nicht abzugsfähigen BA ist eher im Bereich der Bewirtungskosten und der Reisekosten zu finden.
Bei den Geschenken sind einfache Geschäftsvorfälle vorstellbar, z. B.
Barkauf eines Geschenks bis 35 € netto
Barkauf eines Geschenks über 35 € netto.
Gut möglich sind aber auch Geschenke aus dem Warensortiment, z. B.
Geschenk bis 35 € netto aus dem Warensortiment (beim Einkauf als Wareneingang erfasst)
Geschenk über 35 € netto aus dem Warensortiment (beim Einkauf als Wareneingang erfasst).
Schließlich könnte es auch sein, dass ein Kunde mehrere Geschenke in einem Jahr bekommen ...