Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
2. Aufl. 2016
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9. Geringwertige Wirtschaftsgüter
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Steuerberater- kammern | Anzahl
ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare
Punktzahl |
Verbund | 7 | 42,86 % | 4,0 - 6,0 |
NRW | 17 | 23,53 % | 7,0 - 16,0 |
Besonderheiten: Einfache GWG-Aufgaben finden sich in NRW bereits in den Zwischenprüfungen.
Komplexere GWG-Aufgaben (insbesondere Korrekturbuchungen und Günstigerprüfungen) sind in NRW erst Bestandteil der Abschlussprüfung.
Der Verbund kennt (noch!) keine Günstigerprüfung, d. h. entweder soll laut ausdrücklicher Aufgabenstellung § 6 Abs. 2 EStG oder § 6 Abs. 2a EStG angewendet werden. In den ersten vier Verbundklausuren war in den allgemeinen Angaben die Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG (Sammelposten) ausgeschlossen („§ 6 Abs. 2a EStG ist nicht anzuwenden.“). Konsequenterweise ließen sich dann auch die dazu erforderlichen Konten 0675 Sammelposten und 6264 Abschreibungen auf den Sammelposten auf dem Prüfungskontenrahmen nicht wiederfinden.
Wie bereits in der ersten Auflage prognostiziert, war zu erwarten, dass der Sammelposten auch im Verbund einmal relevant sein wird.
In der Sommerprüfung 2014 war es dann soweit. Erstmalig war eine (kleine) Sammelpostenaufgabe Bestandteil der Abschlussprüfung. Den allgemeinen Angaben war nu...