Schulz

Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-65162-0

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Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte (2. Auflage)

20. Rückstellungen

INFO
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Steuerberater-
kammern
Anzahl ausgewerteter Klausuren
Prüfungswahrscheinlichkeit
Erreichbare
Punktzahl
Verbund
7
85,71 %
2,0 - 10,0
NRW
17
41,18 %
3,0 - 8,0

Besonderheiten: In den ersten sechs Verbundklausuren immer fester Bestandteil (dabei immer mit einer GewSt-Rückstellung und ggf. sonstigen Rückstellungen). In der Sommerprüfung 2015 das erste Mal nicht abgeprüft. Dennoch ein absoluter Klassiker im Verbund. Auch in NRW einer der Klassiker schlechthin: Unter den TOP 5 der prüfungsrelevantesten Themengebiete.

Vorstellbar ist hier, dass entweder eine Rückstellung gebildet werden soll und/oder eine in den Vorjahren gebildete Rückstellung aufgelöst werden soll.

Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen ferner zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten (…) nachgeholt werden (vgl. Nr. 1) und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (vgl. Nr. 2).

Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 HGB dürfen Rückstellungen für andere als ...