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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 88

Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO

Grundstrukturen und aktuelle Entwicklungen

Dr. Florian Oppel, LL.M und Dr. Astrid Eiling

Kaum eine Rechtsmaterie unterliegt einem so steten Wandel wie das Steuerrecht und weist dabei gleichzeitig eine so hohe Komplexität auf. Dies führt zu einer hohen Beratungsintensität. Jedoch können auch Berater viele Fragen nicht abschließend beantworten, da es an der verwaltungs- und gerichtsseitigen Klärung von Zweifelsfragen fehlt. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit beim Steuerpflichtigen. Rechtssicherheit ist im Bereich des Steuerrechts aber essentiell, denn sie bedeutet Planungssicherheit. Ohne Planungssicherheit hinsichtlich des betriebswirtschaftlich bedeutenden Kostenfaktors der Steuerlast ist die Durchführung bspw. von Transaktionen, Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen – ob nun steuergetrieben oder nicht – oft nicht realisierbar. Allerdings sind Vorhersagen im Hinblick auf die Rechtsansicht der Finanzverwaltung oft nicht möglich. Hier hilft das Rechtsinstitut der verbindlichen Auskunft, indem es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, auf Antrag die steuerliche Beurteilung eines noch nicht verwirklichten Sachverhalts bei der Finanzverwaltung abzufragen. Der vorliegen...