Klausurentraining Weiterbildung Finanzierung und Investition
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Formeln und Begriffe
1. Finanzierung
1.1 Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf Bezug neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung. Das Bezugsrecht ist ein Geldwert, der an der Börse gehandelt wird. Der Bezugswert kann rein rechnerisch ermittelt werden. Der tatsächliche Geldwert ergibt sich durch Angebot und Nachfrage.
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Bezugsverhältnis =
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1.2 Aktien, Durchschnittskurs, Mittelkurs, Bilanzkurs
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Durchschnittskurs =
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Mittelkurs =
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Bilanzkurs =
|
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korrigierter Bilanzkurs =
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S. 212
1.3 Zinsberechnung
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Jahreszinsen =
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Monatszinsen =
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Tageszinsen =
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Kaufmännische Berechnung: Jahr = 360 Tage; Monat = 30 Tage (außer bei Laufzeit bis...