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IK Nr. 4 vom Seite 2

Die ideale Rechtsform für Gründer (II)

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Rund 300.000 Personen wagen jährlich in Deutschland den Sprung in die Selbstständigkeit, ca. 275.000 davon durch die Gründung eines neuen Unternehmens. In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen erklärt, welche Entscheidungskriterien Gründer bei der Rechtsformwahl berücksichtigen sollten. Im folgenden Beitrag lesen Sie, welche Rechtsformen für Unternehmensgründungen besonders geeignet sind und warum.

Einzelunternehmen – alleinige Entscheidung, alleinige Verantwortung

Die mit Abstand am häufigsten gewählte Unternehmensform bei Gründungen ist das Einzelunternehmen (76,7 % im Jahr 2014; s. Abb. 1). Es entsteht automatisch, wenn sich ein einzelner Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig macht. Inhaber eines Einzelunternehmens können in allen Situationen alleine entscheiden, tragen jedoch auch die volle unternehmerische Verantwortung und haften persönlich für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens.

Zur Gründung genügt die Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Die Eintragung im Handelsregister ist für Kleingewerbetreibende freiwillig. Entscheiden sie sich für die Eintragung, gelten für sie alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns gemäß Zudem erhöht die Handelsregistereintragung das Ansehen des Unternehmens bei Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten und anderen Geschäftspartnern. Für Gewerbetreibende, die die Voraussetzungen eines Istkaufmanns gemäß

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