Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
4. Aufl. 2016
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D. Bewertungen und Buchungen im Anlagevermögen
Lösung zu Aufgabe 14:
- Tabelle in neuem Fenster öffnenTabelle in neuem Fenster öffnenAK (zugleich Buchwert)210.210,00 €–Zeitwert : 3.000 qm • 60 €/qm180.000,00 €=dauerhafte Wertminderung → außerplanm. Abschreibung (Pflicht)30.210,00 €Sollkonto – SKR 03 (SKR 04)Betrag (Euro)Habenkonto – SKR 03 (SKR 04)Außerplanm. Abschreib.4840 (6230)30.210,00Bebaute Grundstücke0085 (0235)
- Tabelle in neuem Fenster öffnenTabelle in neuem Fenster öffnenAK (zugleich Buchwert)50.750,00 €–Zeitwert : 49.000 € + 735 € (1,5 % ANK)49.735,00 €=Wertminderung → außerplanm. Abschreibung (Wahlrecht)1.015,00 €Sollkonto – SKR 03 (SKR 04)Betrag (Euro)Habenkonto – SKR 03 (SKR 04)Abschreib. auf Finanzanl.4870 (7200)1.015,00Wertpap. d. Anlageverm.0525 (0900)ACHTUNG
Steuerrechtlich ist eine Abschreibung nicht zulässig, weil keine dauerhafte Wertminderung vorliegt (die Wertminderung beträgt nur 2 % der AK).
Keine Buchung erforderlich/zulässig, weil der Zeitwert über den Anschaffungskosten liegt und die Anschaffungskosten nicht überschritten werden dürfen (Anschaffungswertprinzip gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
- Tabelle in neuem Fenster öffnenAK (zugleich Buchwert)205.550,00 €–Zeitwert