Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
4. Aufl. 2016
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F. Bewertungen und Buchungen im Umlaufvermögen
Lösung zu Aufgabe 32:
Bewertung nach Handelsrecht:
Handelsrechtlich gilt beim UV das strenge Niederstwertprinzip, d. h. auch bei vorübergehender Wertminderung muss der niedrigere Stichtagswert (hier 27.000 €) angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 HGB).
Buchung:
Tabelle in neuem Fenster öffnenSollkonto – SKR 03 (SKR 04)Betrag (Euro)Habenkonto – SKR 03 (SKR 04)Bestandsveränd. Waren3950 (5881)3.000,00Bestand Waren3980 (1140)Bewertung nach Steuerrecht:
Steuerrechtlich besteht bei vorübergehender Wertminderung ein Abschreibungsverbot (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es erfolgt eine Hinzurechnung in Höhe von 3.000 € außerhalb der Buchführung zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns.
Lösung zu Aufgabe 33:
Bewertung:
Tabelle in neuem Fenster öffnenNettoverkaufspreis = 27.132 € : 1.19 =22.800,00 €–durchschnittl. 20 % Rohgewinnaufschlag
22.800 € : 120 • 20 =3.800,00 €=beizulegender Zeitwert (= Teilwert)19.000,00 €Warenbestand (AK)20.000,00 €–Teilwert19.000,00 €=Abwertung1.000,00 €Handelsrechtlich gilt beim UV das strenge Niederstwertprinzip; d. h. der niedrigere Stichtagswert (hier 19.000 €) muss angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 HGB).
Steuerlich ist die Abwertung auf den n...