Tom Giesen

Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-66631-0

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Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht (1. Auflage)

Kapitel 7

77. Besondere Formen des Arbeitsverhältnisses

[i]Grundsatz: unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis Das klassische Arbeitsverhältnis zeichnet sich durch einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vollzeitarbeitsvertrag mit Beschäftigung im selben Unternehmen während der gesamten Vertragsdauer aus (Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, § 8 Rn. 316). Allerdings sind auch Ausnahmen von diesem Normalfall zulässig. Ist ein Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Betrieben und nicht die ganze Zeit in demselben Unternehmen tätig, liegt ein Leiharbeitsverhältnis vor. Wird hingegen nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit gearbeitet, liegt ein Teilzeitarbeitsverhältnis vor. Es kann aber auch vertraglich vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im letzten Fall liegt dann ein befristetes Arbeitsverhältnis vor.

An dieser Stelle wollen wir uns nicht damit auseinandersetzen, ob das gesetzgeberische Leitbild des unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel des Arbeitnehmers, sein gesamtes berufliches Leben in dem Dienst für einen Arbeitgeber zu verbringen, überhaupt noch zeitgemäß ...