Arbeitshilfe Mai 2018

Versagung des Abzugs der Kosten für die Beerdigung des Ehegatten als außergewöhnliche Belastung wegen der Vermutung ehebedingter Zuwendungen verstößt nicht gegen Art. 6 GG?

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Ist es von Verfassungs wegen geboten, Krankheitskosten im Zusammenhang mit der Abwehr bzw. Erträglichmachung einer tödlichen Krankheit ohne Kürzung um die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen?

Ist die rückwirkende Anwendung von § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 im Veranlagungszeitraum 2009 mit dem GG vereinbar, wenn im Rückwirkungszeitraum im Vertrauen auf die BFH-Rechtsprechung disponiert wurde?

Verstößt die Versagung des Abzugs der Kosten für die Beerdigung des Ehegatten als außergewöhnliche Belastung wegen der Vermutung ehebedingter Zuwendungen (kein Abzug als Nachlassforderung) gegen Art. 6 GG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAF-76946