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IK Nr. 7 vom Seite 19

Die Bewertung von Forderungen (I)

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Forderungen eines Unternehmens führen erst zu liquiden Mitteln, wenn sie vom Schuldner auch tatsächlich ausgeglichen werden. Ausreichende Liquidität ist aber das „Blut eines Unternehmens“ und wenn der Blutkreislauf stockt, ist der Kollaps nicht mehr weit. Dieser Kollaps heißt Insolvenz. Daher ist ein aktives Forderungsmanagement extrem wichtig. Wie das funktioniert, wollen wir Ihnen in zwei Beiträgen erläutern.

Drei Gruppen von Forderungen

Am Ende eines Geschäftsjahres muss jede Forderung aus Lieferungen und Leistungen auf ihre Bonität hin überprüft werden. Diesen Pflichtvorgang bezeichnet man als Einzelbewertung, der im HGB in § 252 Abs. 1 Nr. 3 geregelt ist. Das Ergebnis ist der Wert der jeweiligen Forderung, mit dem sie in der Bilanz ausgewiesen werden muss. Auch gilt das Niederstwertprinzip, also die kaufmännische Vorsicht: Vermögensteile dürfen nur mit ihrem niederen Wert in die Bilanz eingesetzt werden.

Merke

Bonität

Darunter versteht man die Güte einer Forderung, d. h. die Wahrscheinlichkeitsstufe, dass ein Kunde seine Rechnungen termingerecht bezahlt.

Das Ergebnis der Bewertung sind drei Gruppen von Forderungen:


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Art der
Forderung
Merkmal
Was ist ...

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