Zschenderlein

Rechnungswesen 1 für Steuerfachangestellte Lösungsheft

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-64405-9

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A. Grundlagen

Lösung zu Aufgabe 1:

Fall 1: Frau Hofmann betreibt einen Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (die Größe des Unternehmens, insbesondere der Geschäftsumfang, also der Umsatz, die Zahl der Arbeitnehmer usw. legen dies nahe). Sie betreibt somit ein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB. Dadurch ist sie Kaufmann im Sinne des § 1 HGB (Istkaufmann). Frau Hofmann ist deshalb nach § 238 HGB (Handelsrecht) und nach § 140 AO (Steuerrecht) buchführungspflichtig.

Fall 2: Herr Fölbach betreibt einen Gewerbebetrieb, der jedoch – nach der Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse – weder nach Art noch nach Umfang der Geschäftstätigkeit einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zumindest noch nicht). Herr Fölbach betreibt also kein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 HGB. Er ist „Kleingewerbetreibender“ und somit kein Kaufmann; er ist nicht buchführungspflichtig nach § 238 HGB.

Da Herr Fölbach jedoch die Gewinngrenze des § 141 AO überschreitet (das Überschreiten einer der Grenzen reicht aus), ist Herr Fölbach steuerrechtlich buchführungspflichtig vom Beginn des Wirtschaftsjahres an, das dem Jahr folgt, in dem die Finanzbehörde Herrn...