Leib, Schlafmann

Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte

17. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-52747-5

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Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte (17. Auflage)

D. Investition und Finanzierung

Der Begriff Investition ist aus dem lateinischen Wort Investierung abgeleitet. Investierung bedeutet einkleiden, bekleiden, in ein Amt einführen, mit dem Zeichen der Amtswürde bekleiden. Betriebswirtschaftlich bedeutet Investierung (Investition) die Einkleidung („Ausstaffierung“) eines Betriebes mit Sach- und Finanzvermögen, d. h. die Beschaffung von Vermögenswerten.

Sachverhalt:

Arbeitsauftrag:

Erläutern Sie anhand von Beispielen, was man unter den in der Grafik genannten Investitionsanlässen versteht.S. 442


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Investitionsanlässe und Ziele
Beispiele
Laufende Investitionen
anlässlich der laufenden Umwandlung von Geldkapital in Sachkapital
Beschaffung von Rohmaterial zur Herstellung von Fertigerzeugnissen
Besondere Investitionen
Rationalisierungsinvestition anlässlich der Senkung der Produktionskosten und Erhöhung der Produktivität
Senkung der Herstellungskosten eines Produktes
Gründungsinvestition anlässlich der Unternehmensgründung
Beschaffung der Erstausstattung (z. B. Maschinen, Fahrzeuge)
Erweiterungsinvestition anlässlich der Vergrößerung und Veränderung des Betriebsmittelbestandes
Beschaffung zusätzlicher Maschinen zur Erhöhung der Stückzahl eines Produktes
Ersatzinvestition

Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte

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