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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 601

Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2–7 AO

Fortbestehende Mängel auch nach den Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Prof. Dr. iur. Roman Seer

Das jüngst ausgefertigte Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom enthält eine Fülle von Änderungen der AO, die ganz überwiegend zum in Kraft treten werden. Einen Überblick hierzu hat Ihnen bereits Merker in SteuerStud-Ausgabe 7/2016 S. 398 NWB HAAAF-76268 verschafft. Während des Gesetzgebungsverfahrens hat der Verfasser dieses Beitrags den damaligen Reformentwurf an anderer Stelle analysiert und das unveränderte Bedürfnis nach einer grundlegenden Reform der AO aufgezeigt. Störend fällt vor allem auf, dass das Modernisierungsgesetz in seinen wesentlichen Punkten vom Interesse der Finanzverwaltung geprägt wird. Dagegen bleiben die Individualinteressen der Bürger und Unternehmen in dem Reformgesetz weithin unterrepräsentiert. Dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollte daher ein „Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte im Besteuerungsverfahren“ folgen. Eines der wenigen die Rechtsstellung von Steuerpflichtigen leicht ausbauenden Elemente enthält Art. 1 Nr. 14 des Modernisierungsgesetzes, der Ergänzungen des Regelungsregimes zur verbindlichen Auskunft in § 89 Abs. 2 und 3 AO vorsieht. Diese Normen waren im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung ...