Goblirsch

Abrechnung für Zahnmedizinische Fachangestellte

6. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-54616-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Abrechnung für Zahnmedizinische Fachangestellte (6. Auflage)

G. Leistungen der Parodontologie

Aufgabe 371:

Bei einem Kassenpatienten soll eine systematische Behandlung von Parodontopathien durchgeführt werden. Wann ist ein Parodontium im Sinne der Kassenrichtlinien behandlungsbedürftig?

(A)

bei einem PSI-Wert-Code 1 oder 2

(B)

nur bei einem PSI-Wert-Code 4

(C)

bei einem PSI-Wert-Code 2 oder 3

(D)

bei einem PSI-Wert-Code 3 oder 4

(E)

bei einem PSI-Wert-Code 0.

Lösung

G. Leistungen der Parodontologie

Aufgabe 372:

Zur Behandlung von Parodontopathien bei Kassenpatienten muss nicht immer ein PSI-Code erhoben werden. Auch bei chronischer Parodontitis und bestimmten Taschentiefen kann eine PAR-Behandlung beantragt und durchgeführt werden. Ab welcher Taschentiefe kann zulasten der Krankenkasse behandelt werden?

(A)

wenn eine Sondiertiefe ab 2,0 mm vorliegt

(B)

wenn eine Sondiertiefe ab 2,5 mm vorliegt

(C)

wenn eine Sondiertiefe ab 3,0 mm vorliegt

(D)

wenn eine Sondiertiefe ab 3,5 mm vorliegt

(E)

wenn eine Sondiertiefe ab 4,0 mm vorliegt.

Lösung

Aufgabe 373:

Welche der nachfolgenden Aufzeichnungen gehört nicht zur Dokumentation des klinischen Befundes bei der Erstellung eines Parodontalstatus?

(A)

Taschentiefen und Blutung der Zahnfleischtaschen

(B)

parodontale Rezessionen

(C)

vorhandener Zahnersatz

(D)

fehlende Zähne

(E)

Zahnlockerung.

S. 130

Lösung

Aufg...

Lösung