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BFH  - I R 46/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 S 2, UmwG 1995 § 2 Nr 1, UmwG 1995 § 4, UmwG 1995 § 20 Abs 1 Nr 1, UmwG 1995 § 20 Abs 1 Nr 2 S 1, UmwG 1995 § 17 Abs 2, UmwStG 1995 § 2 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1 S 1, HGB § 238, HGB § 247 Abs 1

Rechtsfrage

Körperschaftsteuer: Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsklausel

1. Stellen nur aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verpflichtungen noch keine wirtschaftliche Last dar und unterliegen daher einem steuerrechtlichen Passivierungsverbot?

2. Kann sich der betriebliche Charakter der Verbindlichkeiten ändern und eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn aufgrund einer Verschmelzung ein Wechsel in der Schuldnerschaft von Darlehensverbindlichkeiten nach Forderungsverzicht stattfindet?

Besserungsklausel; Darlehensverbindlichkeit; Forderungsverzicht; Körperschaftsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Verschmelzung

Fundstelle(n):
QAAAF-86575

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