IFRS 9 3.1.2

Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung

3.1: Erstmaliger Ansatz

Marktüblicher Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte

3.1.2

Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte ist entweder zum Handels- oder zum Erfüllungstag anzusetzen bzw. auszubuchen (siehe Paragraphen B3.1.3–B3.1.6).

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