IFRS 9 3.2.18

Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung

3.2: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Anhaltendes Engagement bei übertragenen Vermögenswerten

3.2.18

Das Unternehmen hat alle Erträge aus dem übertragenen Vermögenswert weiterhin nach Maßgabe seines anhaltenden Engagements zu erfassen sowie alle Aufwendungen für zugehörige Verbindlichkeiten.

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QAAAF-87184